Das Energieeffizienzgesetz und Rechenzentren
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), mit vollem Namen Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, ist das Bundesgesetz von 2023, das Einsparziele für Deutschland und verbindliche Effizienzregeln für Rechenzentren festlegt. Es gilt für Rechenzentren ab 300 Kilowatt nicht redundanter Anschlussleistung, einige Pflichten treffen auch Betreiber von IT in Colocation ab 50 Kilowatt, so die Begriffsbestimmungen in § 3.
Banken trifft das Gesetz doppelt. Eine Bank mit eigenem Rechenzentrum ist selbst Betreiberin mit eigenen Pflichten. Eine Bank, die Racks mietet oder Cloud-Dienste kauft, kann ihren Anbieter nach den Energiedaten fragen und braucht sie für ihre Nachhaltigkeitsberichte.
PUE-Grenzen, Abwärme und Ökostrom
Die Power Usage Effectiveness (PUE) ist das Verhältnis des gesamten Energiebedarfs eines Rechenzentrums zum Energiebedarf seiner IT. Nach § 11 EnEfG müssen Rechenzentren, die vor dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufgenommen haben, ab dem 1. Juli 2027 einen PUE von höchstens 1,5 und ab dem 1. Juli 2030 von höchstens 1,3 erreichen. Spätere Rechenzentren müssen 1,2 erreichen und einen Teil ihrer Energie als Abwärme weiternutzen: mindestens 10 Prozent bei Betriebsbeginn ab 1. Juli 2026, steigend auf 15 und 20 Prozent für spätere Starts. Der deutsche Durchschnitt lag bei etwa 1,7, wie A&O Shearman (auf Englisch) zum Beschluss des Gesetzes notierte.
Der Strom muss aus erneuerbaren Quellen kommen: zur Hälfte seit dem 1. Januar 2024, vollständig ab dem 1. Januar 2027.
Managementsysteme und Berichte
Nach § 12 mussten Betreiber bis zum 1. Juli 2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einrichten. Ab dem 1. Januar 2026 muss es bei Rechenzentren ab 1 Megawatt validiert oder zertifiziert sein, bei Rechenzentren der öffentlichen Hand ab 300 Kilowatt. Betreiber melden ihre Energiedaten jedes Jahr bis zum 31. März an ein Bundesregister, so § 13.
Für die Auslagerungsakte einer Bank heißt das: messbare Werte. Der Anbieter kann PUE, Ökostromanteil und weitergenutzte Abwärme je Standort zeigen, und die Bank kann die Werte zwischen Anbietern vergleichen und im ESG-Reporting nutzen, siehe ESG-Risikomanagement in Banken.
Der Reformentwurf von 2026
Im Januar 2026 zeigte ein durchgesickerter Gesetzentwurf, dass die Koalition Änderungen erwägt. Laut Pinsent Masons (auf Englisch) könnte ein Betreiber die PUE-Grenze erfüllen, indem er nachweist, dass der Standort sie bei mindestens 80 Prozent der maximalen Rechenlast erreichen soll, und die Abwärmepflicht entfiele, wo es im Umkreis von fünf Kilometern keinen zumutbaren Anschluss an ein Wärmenetz gibt. Bis eine Novelle beschlossen ist, gilt der aktuelle Text.
Kommende Events zu digitaler Infrastruktur
Ab wann gilt das Energieeffizienzgesetz?
Das Gesetz gilt seit November 2023. Die Pflichten für Rechenzentren greifen gestaffelt, von der Ökostromquote seit 2024 bis zu den PUE-Grenzen für bestehende Rechenzentren ab Juli 2027.
Welche Rechenzentren fallen unter das Gesetz?
Rechenzentren mit 300 Kilowatt oder mehr nicht redundanter Anschlussleistung. Unternehmen, die ihre eigene IT in einem fremden Colocation-Zentrum betreiben, haben ab 50 Kilowatt Melde- und Informationspflichten.
Das Energieeffizienzgesetz und Finance Loop
Finance Loop verbindet IT- und Nachhaltigkeitsteams von Banken mit Rechenzentrumsbetreibern im Track Digitale Infrastruktur & Souveränität, von Frankfurt aus, dem größten Rechenzentrumsmarkt Deutschlands. Finance Loop bietet Betreibern ein gesponsertes Meetup, um Banken ihre Effizienzwerte Standort für Standort zu zeigen.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will neue Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Feldern aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Payments & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risk & Compliance.