Unhosted Wallets
Eine Banküberweisung läuft zwischen zwei Konten bei beaufsichtigten Instituten, und jedes Institut kennt seinen Kunden. Eine Krypto-Überweisung kann in einer Wallet enden, die kein Institut betreibt: einer Unhosted Wallet, auch Self-hosted Wallet, deren Private Key der Eigentümer selbst hält. Die EU-Travel-Rule regelt Transfers zwischen einem Krypto-Dienstleister und einer solchen Wallet deshalb eigens. Termine zu Stablecoins und digitalem Geld stehen im Kalender unten.
Was die EU-Travel-Rule verlangt
Die Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113 gilt seit 30. Dezember 2024 für Krypto-Transfers und nennt eine Unhosted Wallet selbst gehostete Adresse. Ein Krypto-Dienstleister, der an eine solche Adresse sendet oder von ihr empfängt, erhebt die Daten von Auftraggeber und Begünstigtem wie bei jedem Transfer. Über 1.000 Euro muss er zudem prüfen, dass sein Kunde die Adresse besitzt oder kontrolliert, verbundene Transfers zählen zusammen, erklärt 21 Analytics (auf Englisch). Die Daten bewahrt er fünf Jahre auf.
Ein Transfer zwischen zwei Unhosted Wallets ohne Dienstleister fällt nicht unter die Verordnung. Die Grenzfälle bespricht 21 Analytics in einem Beitrag zum Anwendungsbereich (auf Englisch).
Wie Anbieter die Kontrolle prüfen
Die Travel-Rule-Leitlinien der EBA, EBA/GL/2024/11, nennen Methoden wie das Signieren einer Nachricht mit dem Schlüssel der Wallet oder eine kleine Testüberweisung aus ihr, den Satoshi-Test, fasst Spark (auf Englisch) zusammen. Die BaFin stellte im Juli 2025 klar, dass eine Selbstauskunft des Kunden nicht genügt. Die Schweiz geht weiter und prüft jeden Transfer von oder zu einer Unhosted Wallet, unabhängig vom Betrag.
Wer Bitcoin in einer Hardware-Wallet oder einer MPC-Wallet hält, hat damit bei Auszahlungen über 1.000 Euro einen zusätzlichen Schritt an der Börse.
Außerhalb der EU
In den USA zog FinCEN am 19. August 2024 ihren Vorschlag von 2020 zurück, Transfers an Unhosted Wallets zu melden. In der EU sollte die Kommission nach Artikel 37 der Verordnung bis 30. Juni 2026 prüfen, ob die Regeln für selbst gehostete Adressen wirken, so Spark.
Finance Loop, der Treffpunkt für Stablecoins und digitales Geld
Finance Loop ist der Treffpunkt für Fachleute aus Banken, Zahlungs- und Kryptofirmen, die Stablecoins bauen oder nutzen. Finance Loop ist strategischer Partner der Digital Euro Association und war Partner der Digital Euro Conference. Die Bybit EU x Circle Roadshow in Frankfurt hatte zwei Panels zu Stablecoins, USDC und EURC.
Kommende Events zu Stablecoins und digitalem Geld
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Was ist eine Unhosted Wallet?
Eine Krypto-Wallet, deren Private Key der Eigentümer selbst hält, ohne Krypto-Dienstleister dazwischen. Beispiele sind Hardware-Wallets und Wallet-Apps wie MetaMask. Das EU-Recht nennt sie selbst gehostete Adresse.
Sind Unhosted Wallets in der EU erlaubt?
Ja. Krypto in einer Unhosted Wallet zu halten ist legal. Die Pflichten treffen die Anbieter: Sie erheben Transferdaten und prüfen über 1.000 Euro, dass ihr Kunde die Wallet kontrolliert.
Was unterscheidet Hosted und Unhosted Wallets?
Eine Hosted Wallet ist ein Konto bei einer Börse oder einem Verwahrer, der die Schlüssel hält und den Kunden kennt. Bei einer Unhosted Wallet hält der Eigentümer die Schlüssel, und kein Institut steht zwischen ihm und der Blockchain.
Unhosted Wallets und Finance Loop
Finance Loop behandelt Krypto-Transfers im Themenfeld Payments & digitales Geld, zusammen mit der Travel Rule und Stablecoin-Zahlungen. Finance Loop bringt Fachleute aus Banken, Zahlungs- und Kryptofirmen mit ihrer Aufsicht zusammen, bei Events in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will neue Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Feldern aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Payments & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risk & Compliance.