MiCAR in Liechtenstein
MiCAR in Liechtenstein umfasst die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte, wie sie über den Europäischen Wirtschaftsraum im Fürstentum gilt. Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) lässt Krypto-Dienstleister zu und nimmt Notifizierungen von Banken und anderen lizenzierten Firmen entgegen. Mit einer liechtensteinischen Zulassung kann ein Anbieter nach einer Notifizierung Kunden in allen EU- und EWR-Staaten bedienen.
Liechtenstein ist Mitglied des EWR, aber nicht der EU, daher brauchte MiCAR ein nationales Umsetzungsgesetz. Das EWR-MiCA-Durchführungsgesetz (EWR-MiCA-DG) trat am 1. Februar 2025 in Kraft, fünf Wochen nach dem Start von MiCAR in der EU. Liechtensteiner Banken und zwei Schweizer Kryptogruppen erreichen über das Fürstentum Kunden im ganzen EWR.
Die FMA und das EWR-MiCA-DG
Die FMA bearbeitet Anträge nach Artikel 63 von MiCAR und Notifizierungen nach Artikel 60 von Banken, Wertpapierfirmen, E-Geld-Instituten und Fondsverwaltern unter ihrer Aufsicht. Die FMA führte ab Juni 2024 informelle Vorgespräche und nahm ab Oktober 2024 Voranträge entgegen. Reguläre Anträge sind möglich, seit das EWR-MiCA-DG am 1. Februar 2025 in Kraft trat.
TVTG-Registrierungen und das Ende des Übergangs
Liechtenstein meldete der ESMA eine Übergangsfrist von achtzehn Monaten, wie die ESMA-Liste der Übergangsfristen für die EWR-Staaten zeigt. Nach dem Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG) registrierte Firmen durften Tätigkeiten, die MiCAR nun erfasst, bis 2. Juli 2026 fortführen. Seitdem brauchen sie eine MiCAR-Zulassung oder Notifizierung, das TVTG regelt weiter das Zivilrecht der Token und Rollen außerhalb von MiCAR.
Das TVTG gilt in Liechtenstein seit 2020 und regelt, wem ein Token gehört. Von den anderen EWR-Staaten wählte Island achtzehn Monate und Norwegen zwölf als MiCA-Übergangsfrist.
Wer in Liechtenstein eine MiCAR-Zulassung hat
Das ESMA-Interimsregister vom 18. Oktober 2026 nennt 12 Krypto-Dienstleister mit Liechtenstein als Herkunftsstaat. Sechs haben eine Zulassung nach Artikel 63, sechs Banken und Vermögensverwalter erbringen Krypto-Dienste nach einer Notifizierung gemäß Artikel 60. Die LGT Bank notifizierte im Dezember 2025, die Bank Frick wenige Tage später für Verwahrung, Auftragsausführung und Transfer in 28 Ländern.
Bitcoin Suisse (Europe) und Sygnum Europe erhielten im Juni 2026 ihre Zulassungen und geben den beiden Schweizer Gruppen eine Einheit im EWR. SMART VALOR, Floin, RULEMATCH Europe und Paymonade sind weitere zugelassene Firmen, dazu Kaiser Partner Privatbank und Celsion Bank mit Notifizierung.
Finance Loop und MiCAR in Liechtenstein
Finance Loop verbindet Compliance- und Digital-Asset-Teams in Deutschland mit Banken und Kryptofirmen, die Liechtenstein für ihre EWR-Zulassung wählen. Beim Bybit EU Crypto Evening in Frankfurt sprach Mykolas Majauskas, Senior Director of Policy, über Compliance unter MiCAR. Finance Loop führt außerdem das MiCAR-Zertifikatsprogramm der EBS Executive School und der Kanzlei HEUKING.
Kommende Termine zur Krypto-Regulierung
Die MiCAR-Lizenz in Liechtenstein
Eine Firma meldet sich bei der Fintech-Einheit der FMA, führt ein informelles Vorgespräch und erhält dann die Unterlagen für ihren Antrag. Die FMA weist auf die strengen MiCAR-Fristen hin und erwartet von Beginn an vollständige, gute Anträge. Die Anforderungen an eine CASP-Lizenz sind in jedem EU- und EWR-Staat gleich.
MiCAR bei der FMA Liechtenstein
Die FMA teilt ihre MiCAR-Arbeit auf zwei Bereiche auf, und beide veröffentlichen eigene Seiten zur Verordnung. Der Bereich Asset Management und Märkte betreut Krypto-Dienstleister und Whitepaper, der Bereich Finanzinstitute vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token.
CASPs mit Sitz in Liechtenstein
Die zugelassenen Firmen in Liechtenstein reichen vom Handelsplatzbetreiber RULEMATCH Europe bis zu Verwahr- und Tauschanbietern wie Sygnum Europe und Floin. Sygnum Europe, Floin und SMART VALOR dürfen ihre Dienste in 30 Länder der EU und des EWR passportieren, darunter Deutschland.
Banken mit MiCAR-Notifizierung
Eine Liechtensteiner Bank braucht für Krypto-Dienste keine zweite Lizenz und reicht stattdessen eine Notifizierung nach Artikel 60 bei der FMA ein. Solange die Notifizierung unvollständig ist, darf die Bank keine Krypto-Dienste erbringen, und die FMA prüft Vollständigkeit und Schlüssigkeit.
Liechtenstein, die Schweiz und der EWR-Pass
Die Schweiz gehört nicht zum EWR und wendet MiCAR nicht an, daher braucht eine Schweizer Kryptofirma eine zugelassene Einheit in der EU oder im EWR. Bitcoin Suisse und Sygnum wählten dafür Liechtenstein, nah am Heimatmarkt und innerhalb des EWR.
MiCAR in Liechtenstein und Finance Loop
Finance Loop behandelt MiCA im Themenfeld Risiko und Compliance, auch den Weg über Liechtenstein, den Bitcoin Suisse und Sygnum in den EWR nehmen. Finance Loop bringt Compliance-Verantwortliche von Banken, Brokern und Kryptofirmen bei Events in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg mit Anwälten und Aufsehern zusammen.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, Tokenisierung, Stablecoins und DeFi. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Kompetenzen und persönliche Netzwerke in diesen Bereichen aufzubauen: Investment und digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr und digitales Geld, Digitale Infrastruktur und Souveränität und Risiko und Compliance.