EUDI-Wallet-Frist: So weit ist Europa
Bis Ende 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürgern mindestens eine Europäische Digitale Identitäts-Wallet anbieten. Zehn Wochen vor diesem Termin steht in Dänemark eine staatliche Wallet in den App-Stores, die meisten anderen Staaten testen ihre noch.
Deutschland hat seiner Wallet am 15. Oktober 2026 eine gesetzliche Grundlage gegeben und plant den Start für den 2. Januar 2027. Für Banken zählt ein Termin ein Jahr später mehr: Dann müssen sie die Wallet von Kunden annehmen, die sie nutzen wollen.
Die Frist für die EUDI-Wallet in der eIDAS-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1183 hat die eIDAS-Regeln geändert und verpflichtet jeden Mitgliedstaat, binnen 24 Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte mindestens eine Wallet bereitzustellen. Die ersten Durchführungsverordnungen gelten seit Dezember 2024, damit endet die Frist für staatliche Wallets Ende 2026. Zur eIDAS-2-Verordnung gehören auch Vertrauensdienste wie qualifizierte Signaturen und Siegel.
Unternehmen, die sich auf die Wallet stützen, haben ein Jahr länger Zeit. Banken, Zahlungsinstitute und andere Anbieter mit Pflicht zur starken Kundenauthentifizierung müssen sie bis Ende 2027 annehmen, aber nur, wenn ein Kunde die Wallet wählt. Kleinst- und Kleinunternehmen sind nach der Verordnung von dieser Annahmepflicht ausgenommen.
Welche EU-Staaten schon eine Wallet haben
Dänemark war früh dran: Die dänische Digitalbehörde hat die App AltID am 3. Juni 2026 veröffentlicht. Sie steht Einwohnern ab 13 Jahren mit MitID offen und enthält einen Lichtbildausweis sowie einen Altersnachweis, der das genaue Geburtsdatum nicht zeigt.
Italien führt seine IT-Wallet in der Behörden-App IO, in der Bürger schon Führerschein und Gesundheitskarte digital speichern. Polen will seine App mObywatel aufrüsten, Frankreich testet die App France Identité in einer öffentlichen Sandbox. Im Oktober 2026 war keine dieser Apps nach dem EU-Schema als EUDI-Wallet zertifiziert.
Deutschland startet d-you am 2. Januar 2027
Deutschland startet seine Wallet erst wenige Tage nach Ablauf der EU-Frist. Der Bundestag hat das Digitale Identitätengesetz am 15. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die staatliche App d-you soll am 2. Januar 2027 starten, entwickelt wird sie von der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND im Auftrag des Digitalministeriums.
Die Nutzung von d-you ist freiwillig, die Online-Ausweisfunktion steht ab 13 Jahren offen. Es fehlt noch eine Pseudonymfunktion, worauf die Behörde der Bundesdatenschutzbeauftragten in der Anhörung hingewiesen hat. Der Bundestag fordert die Regierung deshalb in einer Entschließung auf, sie möglichst bald nach dem Start nachzuliefern.
Was Banken in Europa vorbereiten müssen
Für eine Bank ersetzt die Wallet zuerst den Identifizierungsschritt bei der Kontoeröffnung. Der Kunde legt Identitätsdaten vor, für die ein Mitgliedstaat bürgt, Videocall oder Ausweisscan können entfallen. Alles nach der Identifizierung, von wirtschaftlich Berechtigten bis zu Sanktionsprüfung und laufender Überwachung, bleibt Aufgabe der Bank. Die EUDI-Wallet für Banken erklärt Registrierung als vertrauender Beteiligter, Vertrauenslisten und Vertrauensniveaus.
Offen ist in der Debatte um die Wallet bisher vor allem der Zahlungsverkehr. Die Deutsche Kreditwirtschaft schrieb am 12. Oktober 2026, das Verhältnis zwischen Wallet-Gesetz und Zahlungsdiensterecht sei noch unklar. Sie fordert eine klare Trennung von Identifizierung, Authentifizierung und Autorisierung einer Zahlung und will Haftung und Betrugsprävention geklärt haben, bevor die Wallet breit im Zahlungsverkehr eingesetzt wird.
Digitale Identität und Finance Loop
Finance Loop verbindet Menschen in ganz Europa, die in Banken, Fintechs und Verwaltungen an digitaler Identität arbeiten. Der Überblick über digitale Identitäten und Wallets vergleicht staatliche Wallets, Bank-IDs und die EUDI-Wallet.
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