FINMA

Die FINMA, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, ist die unabhängige Aufsicht über den Schweizer Finanzmarkt, mit Hauptsitz in Bern und einem zweiten Standort in Zürich. Sie beaufsichtigt Banken, Versicherer, Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter und Finanzmarktinfrastrukturen und nahm am 1. Januar 2009 ihre Arbeit auf.

Die FINMA finanziert sich über Gebühren und Abgaben der beaufsichtigten Institute, und die Eidgenössische Finanzkontrolle prüft ihre Rechnung. Für Krypto- und Fintech-Firmen erteilt sie die Fintech-Bewilligung und die Bewilligung für DLT-Handelssysteme, und sie veröffentlicht Aufsichtsmitteilungen zu Stablecoins und KI.

FINMA-Register und Bewilligungssuche

Die FINMA veröffentlicht Listen der von ihr bewilligten Institute, Personen und Produkte, darunter Banken und Wertpapierhäuser, Inhaber der Fintech-Bewilligung, Versicherer und Schweizer Fonds. Über ein Suchfeld lässt sich prüfen, ob eine Firma oder ein Fonds eine Bewilligung hat. Die FINMA weist darauf hin, dass eine neu bewilligte Firma eine Zeit lang fehlen und eine Firma nach dem Verlust der Bewilligung noch erscheinen kann.

Eine eigene Warnliste nennt Firmen und Personen, die womöglich ohne die nötige Bewilligung der FINMA tätig sind. Finanzintermediäre ohne prudenzielle Aufsicht, etwa Wallet-Anbieter und Firmen, die für Kunden mit virtuellen Währungen handeln, müssen sich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation anschließen, und deren Mitgliederlisten zeigen den Anschluss.

Fintech-Bewilligung und Bankbewilligung

Nach Artikel 1b des Bankengesetzes erlaubt die Fintech-Bewilligung einer Firma, Publikumseinlagen bis 100 Millionen Franken anzunehmen oder kryptobasierte Vermögenswerte in Sammelverwahrung zu halten, solange sie die Einlagen weder anlegt noch verzinst. Wer über diese Grenzen hinaus Einlagen von mehr als 20 Kunden annimmt, braucht eine volle Bankbewilligung, und die FINMA führt die Inhaber beider Bewilligungen in ihrem Register.

Am 22. Oktober 2025 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung des Finanzinstitutsgesetzes, die die Fintech-Bewilligung durch eine Bewilligung für Zahlungsmittelinstitute ersetzt und eine für Krypto-Institute einführt. Zahlungsmittelinstitute könnten eine besondere Art von Stablecoins ausgeben, ihre Kundengelder wären im Konkurs abgesondert, und die Grenze von 100 Millionen Franken fiele weg. Die Vernehmlassung lief bis zum 6. Februar 2026, und die Botschaft an das Parlament plante der Bundesrat frühestens für das zweite Halbjahr 2026.

Stablecoins und Ausfallgarantien

In der Aufsichtsmitteilung 06/2024 vom 26. Juli 2024 beschreibt die FINMA die Risiken von Stablecoins aus der Schweiz. Mehrere Emittenten nutzen Ausfallgarantien von Banken, brauchen so keine Bankbewilligung und müssen sich nur als Finanzintermediär einer Selbstregulierungsorganisation anschließen. Die FINMA legt Mindestanforderungen an solche Garantien fest, etwa einen direkten Anspruch jedes Inhabers gegen die garantierende Bank, und erwartet die Prüfung der Identität aller Inhaber.

Inhaber eines garantierten Stablecoins haben laut der Mitteilung keinen Einlagenschutz nach dem Bankengesetz. Die FINMA nennt außerdem erhöhte Risiken für Geldwäscherei, Terrorfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen. In der EU folgt die Stablecoin-Regulierung der MiCA, die in der Schweiz nicht gilt.

Kommende Fintech- und Finanz-Events in der Schweiz

DLT-Handelssysteme nach dem DLT-Gesetz

Das DLT-Gesetz trat am 1. August 2021 in Kraft und schuf das DLT-Handelssystem, eine Finanzmarktinfrastruktur für den multilateralen Handel mit DLT-Effekten, die auf einer Blockchain gehalten und übertragen werden. Am 18. März 2025 bewilligte die FINMA das erste DLT-Handelssystem, das die BX Digital AG betreibt, eine Schwestergesellschaft der Börse BX Swiss in der Gruppe Boerse Stuttgart.

BX Digital wickelt Geschäfte auf der öffentlichen Blockchain Ethereum ab und erhält Zahlungen über das Swiss Interbank Clearing, das im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank läuft. Ein Smart Contract liefert die Effekten gegen Zahlung, und nur beaufsichtigte Teilnehmer, meist Banken, können das System nutzen. Die FINMA verlangte eine Strategie zur Geschäftsfortführung für die öffentliche Blockchain und technische Prüfungen des Smart-Contract-Codes.

Aufsichtliche Erwartungen an künstliche Intelligenz

Am 18. Dezember 2024 veröffentlichte die FINMA die Aufsichtsmitteilung 08/2024 zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz künstlicher Intelligenz. Sie nennt Modellrisiken wie fehlerhafte oder nicht erklärbare Ergebnisse und Verzerrungen, dazu Datenrisiken, Cyberrisiken und eine wachsende Abhängigkeit von Dritten. Die meisten Finanzinstitute standen laut FINMA noch am Anfang und bauten ihre Governance und ihr Risikomanagement für KI erst auf.

Direktor und Verwaltungsrat

Stefan Walter ist seit dem 1. April 2024 Direktor der FINMA, nach zehn Jahren als Generaldirektor bei der Europäischen Zentralbank. Davor war er Generalsekretär des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und hatte Führungspositionen bei der Federal Reserve Bank of New York. Patric Eymann, Leiter des Geschäftsbereichs Enforcement, ist seit dem 1. Mai 2025 stellvertretender Direktor ad interim.

Marlene Amstad, Professorin an der Universität Bern, präsidiert seit dem 1. Januar 2021 den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat sieben bis neun unabhängige, vom Bundesrat gewählte Mitglieder, legt die Strategie der FINMA fest und wählt den Direktor, dessen Wahl der Bundesrat bestätigt.

FINMA in Bern: Adresse und Standort Zürich

Der Hauptsitz der FINMA liegt an der Laupenstrasse 27 in 3003 Bern, die Zentrale ist unter +41 31 327 91 00 erreichbar. Der Standort Zürich befindet sich an der Wasserwerkstrasse 12 in 8006 Zürich, wo der Empfang von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr offen ist.

Beschwerden und Hinweise zu beaufsichtigten Instituten nimmt die FINMA über ein Meldeformular an, sie schlichtet aber keine Streitfälle und gibt keine Rechtsauskunft. Wer der FINMA etwas meldet, hat keine Parteirechte und erfährt nichts über das weitere Verfahren.

FINMA und Finance Loop

Banken, Vermögensverwalter und Fintechs mit Schweizer Bewilligung folgen den Rundschreiben und Aufsichtsmitteilungen der FINMA. Mitglieder von Finance Loop sprechen auf Events zu digitalen Assets und Regulierung über die Schweizer Regeln für Stablecoins, DLT-Effekten und KI.

Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, Tokenisierung, Stablecoins und DeFi. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Kompetenzen und persönliche Netzwerke in diesen Bereichen aufzubauen: Investment und digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr und digitales Geld, Digitale Infrastruktur und Souveränität und Risiko und Compliance.

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