Krypto-Fonds in Luxemburg
Ein Krypto-Fonds in Luxemburg ist ein Investmentfonds mit Sitz im Großherzogtum, der Kryptowerte direkt hält oder über Wertpapiere und andere Fonds in sie investiert. Die meisten dieser Fonds sind alternative Investmentfonds für professionelle und sachkundige Anleger, aufgelegt als RAIF oder SIF.
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigt Luxemburger Fonds und ihre Verwalter und regelt Kryptowerte in einer FAQ, zuletzt geändert am 24. April 2026. Die von ihr beaufsichtigten Fonds verwalteten Ende August 2026 netto 6.790,7 Milliarden Euro, RAIFs nicht mitgezählt.
Fondsstrukturen in Luxemburg
Die Wahl der Struktur entscheidet, wer investieren darf und wie viel des Fonds in Kryptowerte fließen darf. Die Grenzen stammen aus der CSSF-FAQ zu Kryptowerten in Investmentfonds (auf Englisch), Version 8. Wertpapiere, die als Finanzinstrumente gelten, etwa Aktien von Kryptofirmen, fallen nicht unter diese Grenzen.
| Struktur | Gesetz | Anleger | Kryptowerte |
|---|---|---|---|
| OGAW | Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 | Privat und professionell | Nur indirekt über Wertpapiere, bis 10 % des NAV |
| Teil-II-OGA | Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 | Privat und professionell | Direkt oder indirekt, bis 10 % des NAV |
| SIF | Gesetz vom 13. Februar 2007 | Sachkundige Anleger | Direkt oder indirekt, ohne 10-%-Grenze |
| RAIF | Gesetz vom 23. Juli 2016 | Sachkundige Anleger | Direkt oder indirekt, ohne 10-%-Grenze |
Ein OGAW, der Kryptowerte beimischen will, muss die CSSF vorab informieren. Ein Publikumsfonds nach Teil II ist ein alternativer Investmentfonds und darf Kryptowerte deshalb direkt kaufen, aber nur bis 10 Prozent seines Nettoinventarwerts.
Was die CSSF-FAQ zu Krypto verlangt
Ein Luxemburger Verwalter, dessen alternativer Investmentfonds mehr als 10 Prozent des NAV in Kryptowerten hält, braucht vorab eine CSSF-Zulassung für die Strategie "Other-Other Fund-Crypto-assets". Der Antrag enthält eine aktualisierte Risikomanagement-Richtlinie, eine Bewertungsrichtlinie für die Kryptowerte, die Krypto-Erfahrung des Portfoliomanagers und eine Beschreibung, wie die Verwahrstelle die Verwahrung organisiert. Der Initiator stellt das Projekt vorher bei der CSSF vor, und die CSSF prüft genau, wer Zugriff auf die kryptografischen Schlüssel hat.
Ein Fonds, der Kryptowerte nur über Zielfonds hält, braucht keine Krypto-Lizenz für seinen Verwalter. Der Verwalter muss trotzdem prüfen, ob jeder Zielfondsverwalter Kryptorisiken beherrscht, auch bei Verwahrung und Register. Für die Geldwäscheprüfung bewertet der Verwalter jede Kryptoanlage nach Risiko und verfolgt, woher die Coins kommen und wohin sie gehen.
Verwahrstelle und Kryptoverwahrung
Eine Luxemburger Verwahrstelle darf für einen Fonds arbeiten, der direkt in Kryptowerte investiert, und meldet das der CSSF vor Übernahme des Mandats. Bietet die Verwahrstelle keine Kryptoverwahrung nach MiCA an, schließt der Fonds oder sein Verwalter einen direkten Vertrag mit einem zugelassenen Kryptodienstleister, der dann für die Rückgabe der Werte haftet. Eine Verwahrstelle, die die Schlüssel selbst hält, braucht eine MiCA-Lizenz für die Verwahrung oder eine Anzeige als Bank und führt die Kryptowerte außerbilanziell als Kundenvermögen.
Veranstaltungen zu Krypto und Fonds
RAIF in Luxemburg
Den RAIF gibt es seit dem Gesetz vom 23. Juli 2016, und er ist ein Fonds für sachkundige Anleger ohne Produktzulassung durch die CSSF. Ein zugelassener AIF-Verwalter aus Luxemburg oder einem anderen EU-Land verwaltet ihn und wird von seiner eigenen Aufsicht überwacht. Ein RAIF bestellt eine Verwahrstelle in Luxemburg, kann ohne Warten auf eine Behörde starten und kann als SICAV, SICAF oder vertraglicher FCP aufgelegt werden.
SIF oder RAIF?
SIF und RAIF nehmen dieselben Anleger auf und dürfen dieselben Werte halten, der Unterschied liegt in der Aufsicht. Die CSSF genehmigt einen SIF und seine Unterlagen vor dem Start und beaufsichtigt den Fonds selbst, ein RAIF wird nur über seinen Verwalter beaufsichtigt. Einen SIF kann auch ein kleinerer registrierter Verwalter unterhalb der AIFMD-Schwellen führen, ein RAIF braucht immer einen voll zugelassenen AIFM.
Sachkundige Anleger sind institutionelle und professionelle Anleger sowie andere Anleger, die ihren Status schriftlich bestätigen und mindestens 100.000 Euro investieren. Ein Gesetz vom 21. Juli 2023 hat diesen Betrag von 125.000 Euro gesenkt, und wer darunter bleibt, kann sich über eine Prüfung durch eine Bank oder Wertpapierfirma qualifizieren.
Die Luxemburger Fondsaufsicht
Die CSSF beaufsichtigt OGAW, Teil-II-Fonds, SIFs, Fondsverwalter und Verwahrstellen und ist unter MiCA auch für Kryptodienstleister zuständig. Ihre Statistik zählte Ende Juni 2026 genau 13.268 Fondseinheiten, Teilfonds von Umbrella-Fonds eingerechnet. Die Fondsgesellschaften in Luxemburg sind im Branchenverband ALFI organisiert, der den Fondssektor gegenüber CSSF und Regierung vertritt.
Kryptofonds und Finance Loop
Finance Loop bringt Fondsverwalter und Verwahrstellen bei seinen Veranstaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen. Kryptofonds gehören zum Track Investment und digitale Vermögenswerte von Finance Loop.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Fähigkeiten und persönliche Netzwerke in diesen Feldern aufzubauen: Investment und digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr und digitales Geld, Digitale Infrastruktur und Souveränität und Risiko und Compliance.