Krypto-Zahlungen
Krypto-Zahlungen sind Käufe, die Kunden an der Kasse mit Kryptowerten wie Bitcoin bezahlen oder mit Stablecoins, deren Wert an eine Währung gebunden ist. Der Kunde sendet die Token aus einer Wallet-App, meist nach dem Scannen eines QR-Codes mit dem Betrag, und die Übertragung wird auf einer öffentlichen Blockchain verbucht. Der Preis bleibt in Euro, der Token-Betrag wird daraus berechnet.
Die meisten Händler in Europa behalten die erhaltenen Token nicht. Ein Zahlungsdienstleister nennt den Token-Betrag für die Bestellung, nimmt die Kryptowerte an, tauscht sie und zahlt dem Händler Euro aus, sodass der Shop kein Kursrisiko trägt. Ein Händler, der Token in eine eigene Wallet annimmt, behält dieses Kursrisiko und muss die Token selbst umtauschen.
Vom QR-Code zur Euro-Auszahlung
Am Krypto-Checkout zeigt der Shop den Preis in Euro, und der Dienstleister rechnet ihn in einen Token-Betrag auf dem gewählten Netzwerk um. Der Kunde bestätigt die Übertragung in seiner Wallet, und der Dienstleister verbucht die Zahlung, sobald das Netzwerk sie bestätigt hat. Stripe nimmt USDC auf Ethereum, Solana, Polygon, Base und Tempo als Stablecoin-Zahlungen an, leitet den Kunden zum Verbinden der Wallet auf eine eigene Seite und schreibt dem Händler Landeswährung gut. Für Unternehmen in der EU und der Schweiz läuft die Methode als private Vorschau, mit höchstens 10.000 US-Dollar pro Transaktion. Erstattungen gehen in Stablecoins an die Wallet zurück, aus der gezahlt wurde, und Rückbuchungen gibt es nicht, weil der Kunde jede Übertragung selbst freigibt.
Bitpanda Enterprise bietet Crypto Pay an, bei dem Kunden an der Kasse einen Kryptowert ihrer Wahl aus ihrem Bitpanda-Konto verkaufen. Der Händler erhält den vollen Betrag in Euro als tägliche Sammelauszahlung, und die Bitpanda Payments GmbH erbringt den Dienst mit einer PSD2-Lizenz. In beiden Modellen hält der Shop nie einen Token, Buchhaltung und Preise bleiben also in Euro.
Lizenzen nach MiCA und PSD2
Der Zahlungsdienstleister zwischen Shop und Kunde braucht für seine Arbeit eine eigene Erlaubnis. Nach MiCA sind der Tausch von Kryptowerten gegen Geld und die Übertragung von Kryptowerten für Kunden Kryptowerte-Dienstleistungen. In der EU dürfen sie nur Firmen mit CASP-Lizenz und, nach einer Anzeige, Banken und andere zugelassene Finanzfirmen anbieten. Anbieter, die vor dem 30. Dezember 2024 tätig waren, durften unter nationalen Übergangsregeln weiterarbeiten, die spätestens am 1. Juli 2026 endeten.
Stablecoin-Zahlungen fallen außerdem unter das Zahlungsrecht, das neben MiCA eine zweite Lizenz verlangt. Die Europäische Bankenaufsicht riet den nationalen Aufsehern in einem No-Action-Letter vom 10. Juni 2025 (auf Englisch), die Übertragung von E-Geld-Token für Kunden als Zahlungsdienst nach PSD2 zu behandeln, mit einer Übergangsfrist bis zum 2. März 2026. Artikel 70 Absatz 4 MiCA erlaubt einem Kryptowerte-Dienstleister Zahlungsdienste zu seinen Kryptodiensten nur, wenn er oder ein Partner eine PSD2-Erlaubnis hat. Ein Dienstleister, der Euro- oder Dollar-Stablecoins für Händler überträgt, arbeitet daher unter beiden Regelwerken.
Die Travel Rule an der Kasse
Seit dem 30. Dezember 2024 wendet die Geldtransferverordnung die Travel Rule auf Kryptowerte an. Ein Kryptowerte-Dienstleister übermittelt Name und Wallet-Adresse oder Kontonummer von Zahler und Empfänger bei jeder Übertragung, und die Verordnung kennt bei Kryptotransfers keinen Mindestbetrag. Zahlt ein Kunde aus einer selbst verwahrten Wallet, erhebt und speichert der empfangende Dienstleister diese Angaben selbst. Bei Beträgen über 1.000 Euro muss er außerdem angemessen prüfen, ob die Adresse seinem eigenen Kunden gehört oder von ihm kontrolliert wird.
Der Dienstleister des Händlers braucht Verfahren für Übertragungen mit fehlenden oder unvollständigen Angaben. Nach Artikel 17 entscheidet er risikobasiert, ob er eine solche Übertragung ausführt, ablehnt, zurückschickt oder aussetzt, oder er fordert die fehlenden Daten an, bevor der Händler das Geld erhält. Diese Prüfungen kommen zu den Geldwäscheregeln für Kryptowerte hinzu, die für jeden zugelassenen Anbieter gelten.
Steuern in Deutschland für Kunden und Händler
Das Bundesministerium der Finanzen regelt die Einkommensteuer im Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten. Wer als Privatperson Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowerten bezahlt, veräußert sie steuerlich. Als Veräußerungserlös gilt der vereinbarte Preis in Euro, ohne vereinbarten Euro-Preis der Marktkurs der hingegebenen Token. Ob der Gewinn steuerpflichtig ist, hängt von der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte und der Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr ab.
Hält ein Unternehmen Kryptowerte im Betriebsvermögen, sind Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen, und die Einjahresregel für Privatvermögen gilt nicht. Zur Umsatzsteuer entschied der Gerichtshof der EU im Fall Hedqvist, dass der Umtausch herkömmlicher Währungen in Bitcoin und zurück eine steuerfreie Dienstleistung ist.
Kommende Payments-Events in Europa
Wie bezahlt man mit Krypto?
Der Kunde öffnet eine Wallet-App, scannt den QR-Code an der Kasse und bestätigt die Übertragung des Token-Betrags, der für die Bestellung angezeigt wird. Ein Dienstleister tauscht die Token und zahlt dem Händler Euro aus, sodass der Shop einen gewöhnlichen Verkauf bucht. Stablecoin-Karten arbeiten umgekehrt, weil das Kartenprogramm die Token vor der Zahlung tauscht und der Shop eine normale Kartenzahlung erhält.
Wie akzeptiert ein Unternehmen Krypto-Zahlungen?
Ein Unternehmen kann einen Krypto-Zahlungsdienstleister an seinen Online-Checkout oder seine Ladenkasse anbinden oder die Adresse einer eigenen Wallet angeben. Mit einem Dienstleister erhält der Shop Euro, und der Dienstleister hält die Lizenzen, die MiCA verlangt. Mit eigener Wallet behält das Unternehmen Token und Kursrisiko und braucht eine Stablecoin-Off-Ramp oder eine Börse, um sie in Euro zu tauschen.
Ist Bitcoin gesetzliches Zahlungsmittel?
Kryptowerte sind weder in Deutschland noch sonst im Euroraum ein gesetzliches Zahlungsmittel. Nach Artikel 128 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU haben nur Euro-Banknoten diesen Status, niemand in Deutschland muss also Bitcoin oder einen Stablecoin annehmen. Bezahlen mit Kryptowerten ist erlaubt, wenn beide Seiten zustimmen, und die Regeln zum gesetzlichen Zahlungsmittel Euro lassen einem Shop Krypto als zusätzliche Zahlart offen.
Mit Krypto bezahlen: Fallen Steuern an?
Für Privatpersonen in Deutschland ist jede Zahlung mit Kryptowerten nach dem Schreiben des Finanzministeriums eine Veräußerung dieser Werte. Der Gewinn ist der vereinbarte Euro-Preis abzüglich der Anschaffungskosten der Token. Steuerpflichtig ist er, wenn die Token höchstens ein Jahr gehalten wurden und alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen 1.000 Euro erreichen.
Welche Stablecoins darf ein Shop in der EU annehmen?
Ein Stablecoin, der eine einzige amtliche Währung abbildet, ist nach MiCA ein E-Geld-Token, und nur eine Bank oder ein E-Geld-Institut darf ihn ausgeben. Euro-Stablecoins ersparen einem Shop mit Euro-Preisen jeden Währungstausch an der Kasse. Für Token in anderen Währungen wie dem US-Dollar verlangen die Artikel 23 und 58 MiCA, dass der Emittent die Ausgabe stoppt, sobald der Token als Tauschmittel in einem Währungsraum für mehr als 1 Million Transaktionen und 200 Millionen Euro am Tag genutzt wird.
Krypto-Zahlungen und Finance Loop
Finance Loop behandelt Krypto-Zahlungen im Themenfeld Zahlungsverkehr und digitales Geld, neben Stablecoins und Echtzeitüberweisungen. Finance Loop unterstützte die German Blockchain & AI Week 2025 in Berlin, deren Konferenzprogramm eine Session mit dem Titel Crypto Payments and Interchain enthielt.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk und will die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen voranbringen, wie KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, Kompetenzen und persönliche Netzwerke in diesen Bereichen aufzubauen: Investment und digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr und digitales Geld, Digitale Infrastruktur und Souveränität und Risiko und Compliance.