MiCA Artikel 60
Artikel 60 MiCA regelt einen Notifizierungsweg für bestimmte Finanzinstitute, die Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten wollen. Berechtigte Institute benötigen dafür keine separate Zulassung als Kryptodienstleister nach MiCA. Welche Dienste möglich sind, hängt von der Art des Instituts und bei mehreren Kategorien von den Tätigkeiten ab, die seine bestehende Zulassung umfasst.
Dieser Weg ermöglicht zusätzliche Kryptodienste unter den Bedingungen der MiCA-Verordnung, während bisherige Aufsichtspflichten bestehen bleiben. Das Institut muss der zuständigen Behörde vor dem Start seine geplanten Dienste und Kontrollen mitteilen. Bei E-Geld-Instituten betrifft der erlaubte Verwahr- und Transferdienst die selbst ausgegebenen E-Geld-Token.
Wer notifizieren darf, und für welche Dienste
Der Text von Artikel 60 nennt sechs Gruppen. Kreditinstitute dürfen alle Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen. Zentralverwahrer dürfen Kryptowerte verwahren und verwalten. Wertpapierfirmen dürfen die Kryptodienste erbringen, die ihrer Lizenz entsprechen, etwa Auftragsausführung, Handelsplattform oder Portfolioverwaltung. E-Geld-Institute dürfen die E-Geld-Token verwahren und übertragen, die sie selbst ausgeben. OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Verwalter alternativer Investmentfonds dürfen Portfolioverwaltung, Beratung und Auftragsweiterleitung anbieten. Marktbetreiber dürfen eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben.
Für den Zahlungsverkehr ist der Weg der E-Geld-Institute der wichtige: Ein Institut, das einen Euro-Stablecoin ausgibt, kann ihn für Kunden verwahren und übertragen, ohne zusätzliche Lizenz. Mehr zu E-Geld-Token.
Fristen und Unterlagen
Die Firma notifiziert ihre Aufsicht mindestens 40 Arbeitstage vor dem ersten Dienst. Die Unterlagen umfassen elf Punkte, darunter Geschäftsplan, Geldwäschekontrollen, IKT-Sicherheit, Trennung der Kundenwerte, Verwahrrichtlinie, Ausführungsgrundsätze und Transferdienst. Die Aufsicht prüft binnen 20 Arbeitstagen die Vollständigkeit, und solange Unterlagen fehlen, darf die Firma nicht starten. Notifizierende Firmen sind von den Zulassungsartikeln 62, 63, 64 und 67 sowie den Artikeln 83 und 84 befreit, das Recht erlischt mit dem Entzug der Grundlizenz.
Die Q&A der ESMA (auf Englisch) ergänzt zwei Punkte: Ein Kreditinstitut kann jeden Kryptodienst per Notifizierung erbringen, muss aber alle Angaben liefern, was bei einem nie angebotenen Dienst wie der Verwahrung schwer sein kann; und die Notifizierung ändert nichts am nationalen Bankrecht.
Artikel 60 in Deutschland
Das Merkblatt der BaFin, zusammengefasst von PayTechLaw (auf Englisch), knüpft die gleichwertigen Dienste an deutsche Lizenzen nach KWG, WpIG und KAGB; CRR-Kreditinstitute dürfen alle notifizierten Dienste erbringen. Die BaFin bestätigte am 18. Dezember 2025 die Notifizierung der Sutor Bank in Hamburg für die Ausführung von Krypto-Aufträgen, wie IT Finanzmagazin berichtete.
Die Genossenschaftsbanken nutzen den Weg in großer Zahl: Jede Volksbank, die meinKrypto anbietet, reicht ihre eigene Notifizierung ein, die DZ BANK hält die MiCA-Zulassung für die Plattform. Eine Firma ohne solche Lizenz braucht die volle CASP-Lizenz. Für MiCA in Deutschland führt die BaFin das Verfahren.
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MiCA-Compliance bei Finance Loop
Die Krypto-Compliance-Schulung von Finance Loop richtet sich an Compliance-Teams. Verwahrung und MiCAR-Compliance standen auf dem Programm des Forums für Digitale Vermögenswerte, bei dem Finance Loop Partner war. EXPERT KEY, Wissenspartner von Finance Loop, schult Beschäftigte von Banken und Sparkassen dazu.
Risiko & Compliance
Zahlungsverkehr & digitales Geld
Investment & digitale Vermögenswerte
Was regelt Artikel 60 MiCA?
Artikel 60 MiCA erlaubt bereits lizenzierten Finanzfirmen, Kryptowerte-Dienstleistungen nach einer Notifizierung bei der Aufsicht anzubieten, ohne eigene MiCA-Zulassung.
Brauchen Banken eine CASP-Lizenz?
Nein, ein Kreditinstitut kann jeden Kryptodienst nach einer Notifizierung nach Artikel 60 erbringen, wenn es alle Unterlagen vorlegt.
Wann muss eine Firma notifizieren?
Eine Firma muss mindestens 40 Arbeitstage vor dem ersten Kryptodienst notifizieren. Die Aufsicht prüft danach binnen 20 Arbeitstagen, ob die Unterlagen vollständig sind.
MiCA Artikel 60 und Finance Loop
Finance Loop behandelt MiCA und die Erlaubnisse von Banken im Themenfeld Risiko & Compliance, E-Geld-Token im Themenfeld Zahlungsverkehr & digitales Geld. EXPERT KEY, Wissenspartner von Finance Loop, schult Bankmitarbeiter, und Finance Loop veranstaltet Events zur Kryptoregulierung in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg.
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