Kryptowertpapierregister
Ein Kryptowertpapierregister erfasst elektronische Wertpapiere nach dem deutschen Gesetz über elektronische Wertpapiere. Es nutzt ein verteiltes Aufzeichnungssystem für die gesetzlich vorgeschriebenen Registerangaben. Ein elektronisches Wertpapier, das in dieses Register eingetragen ist, gilt nach dem Gesetz als Kryptowertpapier.
Das Register verbindet die Bedingungen des Wertpapiers mit den Angaben, anhand derer sich seine Inhaberschaft feststellen lässt. Emittenten und Anleger benötigen diesen verlässlichen Nachweis bei der Ausgabe und Übertragung von Wertpapieren. Die registerführende Stelle ist dafür verantwortlich, die Aufzeichnungen nach den geltenden rechtlichen Anforderungen zu führen.
Was das Register ist und wer es führt
Seit das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) am 10. Juni 2021 in Kraft trat, kann ein deutsches Wertpapier ohne Urkunde bestehen, als Eintrag in einem elektronischen Register. Das Gesetz kennt zwei Arten: das zentrale Register, geführt von einer Wertpapiersammelbank oder einem Verwahrer, und das Kryptowertpapierregister. Ein in ein Kryptowertpapierregister eingetragenes elektronisches Wertpapier ist ein Kryptowertpapier, so definiert es § 4 Abs. 3 eWpG.
Die Kanzlei CMS fasst die Regeln in ihrem eWpG-Briefing zum Kryptowertpapier zusammen. Nach § 16 Abs. 1 muss das Register auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem laufen, das Daten in zeitlicher Folge protokolliert und gegen unbefugtes Löschen und spätere Änderung schützt. Nach § 16 Abs. 2 ist registerführende Stelle, wen der Emittent gegenüber den Inhabern benennt; benennt er niemanden, gilt der Emittent selbst als registerführende Stelle. Der Emittent kann sie in der Regel ohne Zustimmung der Inhaber wechseln. Nach § 20 veröffentlicht der Emittent die registerführende Stelle und die wesentlichen Angaben zum Kryptowertpapier im Bundesanzeiger.
Die BaFin-Erlaubnis
Das eWpG hat die Kryptowertpapierregisterführung als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz aufgenommen, definiert in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG. Wer sie anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 KWG, wie die IHK Bayreuth erklärt. Weil der Emittent ohne Benennung selbst als registerführende Stelle gilt, übernimmt er diese Rolle, wenn er keinen zugelassenen Registerführer benennt; CMS erwartet, dass in der Praxis nur einige Dienstleister solche Register führen. Vergleichen Sie diese BaFin-Erlaubnis mit den anderen von der BaFin erteilten Zulassungen.
Am 20. November 2025 berichtete das IT Finanzmagazin, dass die SWIAT GmbH die Erlaubnis der BaFin zur Führung von Kryptowertpapierregistern erhalten hat. SWIAT bietet eine Tokenisierungsplattform für eine offene, dezentrale Finanzmarktinfrastruktur an und arbeitete eng mit den Depotbanken BayernLB, DekaBank, DZ BANK und LBBW zusammen.
Register, Token-Standard und Zahlung
Das Register hält das Eigentum fest, der Token-Standard auf dem Ledger setzt durch, wer halten darf. Ein Standard wie ERC-3643 prüft jede Übertragung gegen ein Identitätsregister und lässt einen Beauftragten des Emittenten Token einfrieren, zwangsweise übertragen oder wiederherstellen; damit kann ein Registerführer einen Eintrag nach einem Fehler oder Gerichtsbeschluss korrigieren. Die Zahlung für ein Kryptowertpapier ist ein eigener Vorgang: Sie läuft nur dann zusammen mit der Übertragung, wenn das Geschäft Lieferung gegen Zahlung abwickelt, gegen E-Geld-Token, tokenisierte Einlagen oder seit dem 21. September 2026 Zentralbankgeld über Pontes des Eurosystems.
Kommende Events zu Tokenisierung und Regulierung in Deutschland
Finance Loop und Kryptowertpapierregister
Die Gubbi AG, Betreiberin des GDX Primary Market für digitale Assets, ist Premium Partner von Finance Loop und bringt Events und Einblicke zu RWA-Tokenisierung, eWpG und rechtskonformem Vertrieb ein. Finance Loop kooperiert mit 21X, dem Frankfurter Handelsplatz, der tokenisierte Wertpapiere handelt und abwickelt.
Risiko & Compliance
Investment & digitale Vermögenswerte
Digitale Infrastruktur & Souveränität
Was ist ein Kryptowertpapierregisterführer?
Ein Kryptowertpapierregisterführer ist die Stelle, die ein Kryptowertpapierregister nach dem eWpG führt. Der Kryptowertpapierregisterführer hält auf einem fälschungssicheren Ledger fest, wem jedes Kryptowertpapier gehört, und braucht eine BaFin-Erlaubnis nach dem KWG.
Braucht ein Registerführer eine BaFin-Erlaubnis?
Die Kryptowertpapierregisterführung ist eine Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG und braucht eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Abs. 1 KWG.
Wer führt das Register, wenn der Emittent niemanden benennt?
§ 16 Abs. 2 eWpG behandelt den Emittenten als registerführende Stelle, wenn er den Inhabern niemand anderen benennt.
Was unterscheidet Zentralregister und Kryptowertpapierregister?
Ein zentrales Register wird von einer Wertpapiersammelbank oder einem Verwahrer geführt. Ein Kryptowertpapierregister läuft auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem wie einer Blockchain und wird von einem zugelassenen Registerführer geführt.
Kryptowertpapierregister und Finance Loop
Finance Loop behandelt Kryptowertpapierregister im Themenfeld Risiko & Compliance, neben BaFin-Erlaubnissen, dem eWpG und der Kryptoverwahrung. Bei Events in Frankfurt, München, Berlin und Hamburg treffen sich Fachleute aus Banken, Registerführung, Kanzleien und Tokenisierungsplattformen.
Finance Loop ist ein Experten-Netzwerk, das die institutionelle Nutzung neuer Technologien im Finanzwesen fördert, etwa KI, digitale Zahlungen sowie Cloud- und Blockchain-Lösungen. Finance Loop hilft seinen Mitgliedern, in vier Themenfeldern Know-how und persönliche Netzwerke aufzubauen: Investment & digitale Vermögenswerte, Zahlungsverkehr & digitales Geld, Digitale Infrastruktur & Souveränität und Risiko & Compliance.